Allgemeine Geschäftsbedingungen (Liefer– und Zahlungsbedingungen)
1. Unsere Angebots- und Katalogpreise sind freibleibend. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Liegen zwischen Angebotsabgabe und Eingang der Bestellung mehr als drei Monate, so sind wir bei Kosten- und Preiserhöhungen nicht mehr an das Angebot gebunden. Abschlüsse von Verträgen sind nur bindend, wenn sie zwischen CREATIVES IN METALL – HECHTSHEIM und den Kunden geschlossen sind. Andere Personen sind nicht autorisiert. Die in den Angeboten genannten Preise verstehen sich immer zuzüglich der Verpackungs- und Transportkosten, sowie der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Hechtsheim auf Rechnung und Gefahr des Geschäftspartners. Soweit keine anderen Abmachungen getroffen sind, werden Lieferungen mit Spediteuren unserer Wahl durchgeführt.
3. Die Bezahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug zu erfolgen, es sein denn, es bestehen andere Vereinbarungen. Der Käufer ist zu Kürzungen oder Zurückbehalten des Kaufpreises nicht berechtigt. Wir sind ab Verzugsdatum berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen.
4. Kleinaufträge unter € 150,00 können gegen Nachnahme oder Vorkasse auf Kosten des Bestellers zum Versand gebracht werden. Bei Abholung ab Werk erfolgt soweit nicht anders vereinbart Barzahlung.
5. Bei Anlieferung einer Kundenvorlage verpflichten wir uns, diese bestmöglich zu reproduzieren. Abweichungen in Darstellung und Farbe, bedingt durch die Techniken der Fertigung und Farbabweichungen bei nicht genau definierten Farbtönen müssen wir uns vorbehalten. Deshalb liegt auch bei solchen Abweichungen eine ordnungsgemäße Lieferung vor. Eventuelle Verletzung von Urheber- und Schutzrechten geht zu lasten des Bestellers.
6. Speziell angefertigte Zeichnungen, Darstellungen etc. bleiben in jedem Fall unser Eigentum, auch wenn der Besteller dafür einen Kostenanteil geleistet hat. Bei Folgeaufträgen stehen diese dem Kunden ohne Berechnung wieder zur Verfügung.
7. Für den Fall, dass der Auftrag eine Entwurfsherstellung umfasst, basiert unsere Kalkulation auf der Erstellung von drei Entwürfen und der endgültigen Fertigstellung einer Variante. Weitere Entwürfe müssen je nach Aufwand als zusätzliche Kosten berechnet werden..
8. Mehr- oder Minderlieferungen mit der Branchenüblichen Toleranz von +/- 10 % sind anzuerkennen, werden in der Rechnungsstellung berücksichtigt und sind gleichzeitig Bestandteil der Vereinbarung eines Auftrages.
9. Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen nach erhalt der Ware schriftlich einzureichen. Dieses gilt auch für äußerlich nicht erkennbare Mängel. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als akzeptiert. Die Mängelhaftung beschränkt sich auf Nachbesserungen oder auf kostenlose Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Reklamationen nach Weiterbearbeitung oder Gebrauch sind in jedem Fall unzulässig.
10. Der genannte Liefertermin ist unverbindlich. Vor allem gehen Umstände, welche Fertigung und Lieferung verzögern bzw. unmöglich machen, nicht zu unseren Lasten, wenn wir diese nicht zu vertreten haben. Als Umstände zählen auch Änderungen, dass fehlen von Unterlagen und Zeichnungen sowie die verzögerte Produktionsfreigabe. Der Liefertermin ist Versandtermin ab Werk! Bei etwaigen Verspätungen besteht weder Anspruch auf Schadensersatz noch ein Anrecht auf Annahmeverweigerung oder Rücktritt.
11. Wir sind im Falle der Teilbarkeit und Zumutbarkeit der Teilung zu Teillieferungen berechtigt, die jeweils für sich zur Zahlungsverpflichtung führt.
12. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Schecks und 0Wechsel werden unter den üblichen Vorbehalten angenommen und gelten als einstweilige Zahlungserfüllung. Die Ware darf weder verpfändet werden, noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Weiterverkauf der Ware wird die Kaufpreisforderung gegen den Dritten sicherheitshalber an uns abgetreten.
13. Für alle Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
14. Für Schäden an uns zur Gravur überlassenen Objekten (z.B. Glasbruch, unzureichende Materialstärke, Gebrauchsspuren) können wir keine Haftung übernehmen.
15. Erfüllungsort für die Leistung und Zahlung sowie Gerichtsstand sind Mainz.